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Irische LTD
Firmen wie Google haben sich etwas dabei gedacht als sie ihre europäische Zentrale ausgerechnet in Dublin (Irland) angesiedelt haben. In Irland profitieren Sie nicht nur mit einer besonders unternehmer-freundlichen Steuer-Struktur sondern allgemein auch von Rahmenbedingungen für Ihre Gesellschaft die an einem anderen Platz in Europa und auf der Welt nicht zu finden sind.
Sie erhalten von uns ein Komplett-Angebot, das Sie beliebig mit entsprechenden Optionen vergrößern können.
Trotz besonders unternehmer-freundlicher Umgebung ist die irische Gesellschaft komplexer zu gründen als beispielsweise die englische Gesellschaft.
So muss in Irland zunächst einmal vor Gründung ein entsprechender Name reserviert werden und erst dann wenn man diesen Namen genehmigt bekommen hat kann man damit auch eine Gesellschaft gründen.
Im offensichtlichen Bestreben die Ernennung von Fake-Directors zu vermeiden verlangt das CRO seit Ende Juni 2023 das Ausfüllen eines sogenannten VIF-Formulars. Dabei muss der zukünftige Director eidesstattlich versichern dass seine Angaben der Wahrheit entsprechen und diese Erklärung muss durch einen lokal ansässigen Notar beglaubigt werden.Diese Erklärung muss dann dem irischen CRO zur Verfügung gestellt werden, woraufhin Sie eine entsprechende Identifikationsnummer erhalten, die es Ihnen erlaubt als Director eingetragen zu werden.
Wenn Sie einen eigenen Director für die Gründung Ihrer neuen irischen Gesellschaft bestellen wollen dann finden Sie das entsprechende VIF-Formular in der Email, mit denen wir Ihre Bestellung bestätigen.
Die ans Handelsregister zu zahlende Gebühr ist in unserem Angebot bereits inbegriffen. Bei Auftragserteilung reservieren wir folgerichtig erst einmal den von Ihnen gewünschten Namen und sobald das genehmigte Zertifikat vorliegt gehen wir für Sie zum Gründungsvorgang über.
Die eigentliche Eintragung hat vor kurzer Zeit noch 2-3 Wochen gedauert. Online läßt sich das heutzutage in wenigen Tagen schaffen..
Wie die englische LTD kann auch die irische LTD online administriert werden.
Seitdem die vorherbeschriebene "VIF" erforderlich wurde ist zwischenzeitlich außerdem die Notwendigkeit eine Eintragung bei einer anderen irischen Behörde dem sogenannten "RBO" zu machen.
Die Tätigkeit dieser Behörde entspricht ungefähr derjenigen des deutschen Transparenzregisters. Erst wenn Sie sich hier hier mit Ihrer VIF identifiziert haben und eine neue Nummer erhalten haben können Sie mit dieser auch tatsächlich eine irische Firmengründung vornehmen.
Sie werden außerdem feststellen, dass Sie nur mit einer RBO-Nummer ein Bankkonto bei einer irischen Bank eröffnen können.
Das hört sich in der Tat alles sehr verwirrend an, ist allerdings die Antwort vieler europäischer Behörden auf die modernen Anforderungen der Geldwäsche-Bekämpfung und nicht zu umgehen.